Aufgrund gravierender Änderungen im Zulassungsverfahren für LPG Nachrüstsysteme zum Stichtag 01.10.2017 sind Pauschalaussagen zur Umrüstbarkeit von Fahrzeugen derzeit schwierig.
Dennoch sind zahlreiche Fahrzeuge weiterhin und unkompliziert umrüstbar.
Es bedarf nun allerdings einer genauen Vorabprüfung, welche Gasanlage zum Fahrzeug passt und über eine entsprechende Genehmigung verfügt.
Zur Prüfung sind nun zwingend folgende Felder aus dem Fahrzeugschein anzugeben und zu berücksichtigen.
(Feld 2) Hersteller
(Feld 2.1) (ehemals "zu2")
(Feld 2.2) (ehemals "zu3")
(Feld P.1) Hubraum in ccm
(Feld P.2) Leistung in KW
(Feld 14 ) Emissionsangabe
Alternativ zu den o.g. Feldern kann auch gerne ein Foto des KFZ Scheins an:
eMail: anfragen@autogas-kerpen.de
Whatsapp: +4917632443025
(keine Sprachanrufe)
gesendet werden.
Gerne beraten wir Sie dann zu den möglichen Umrüstoptionen für Ihr Fahrzeug!
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