Aufgrund gravierender Änderungen im Zulassungsverfahren für LPG Nachrüstsysteme zum Stichtag 01.10.2017 sind Pauschalaussagen zur Umrüstbarkeit von Fahrzeugen derzeit schwierig.
Dennoch sind zahlreiche Fahrzeuge weiterhin und unkompliziert umrüstbar.
Es bedarf nun allerdings einer genauen Vorabprüfung, welche Gasanlage zum Fahrzeug passt und über eine entsprechende Genehmigung verfügt.
Zur Prüfung sind nun zwingend folgende Felder aus dem Fahrzeugschein anzugeben und zu berücksichtigen.
(Feld 2) HERSTELLER
(Feld 2.1) (SCHLÜSSELNUMMER "zu2")
(Feld 2.2) (SCHLÜSSELNUMMER "zu3")
(Feld D.3) TYP
(Feld V.7) CO2 in g
(Feld P2/P4) LEISTUNG IN KW / BEI DREHZAHL
(Feld V9 ( falls vorhanden)) SCHADSTOFFKLASSE
Alternativ zu den o.g. Feldern kann auch gerne ein Foto des KFZ Scheins an:
anfragen@autogas-kerpen.de
gesendet werden.
Gerne beraten wir Sie dann zu den möglichen Umrüstoptionen für Ihr Fahrzeug!
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